BFH Kommentierung: Negativer Geschäftswert bei Einbringung
Übersteigt der Gesamtwert des im Wege der Sacheinlage eingebrachten Betriebsvermögens aufgrund eines negativen Geschäftswerts nicht dessen Buchwert, darf die übernehmende Kapitalgesellschaft die Buchwerte auch dann nicht aufstocken, wenn deren Teilwerte die Buchwerte überschreiten.
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