BFH Kommentierung: Progressionsvorbehalt beim Elterngeld
Bei der Berechnung des Progressionsvorbehalts ist das steuerfrei bezogene Elterngeld nicht um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag zu vermindern, wenn bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit den Pauschbetrag übersteigende Werbungskosten abgezogen wurden.
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