BFH Kommentierung: Rabattfreibetrag für Fahrvergünstigung der Deutschen Bahn AG
Der Rabattfreibetrag erstreckt sich auf alle Fahrvergünstigungen, die die DB AG (ehemaligen) Arbeitnehmern gewährt. Dies gilt auch dann, wenn die unentgeltlich oder verbilligt gewährten Freifahrtscheine aufgrund besonderer Nutzungsbestimmungen fremden Bahnkunden nicht angeboten werden.
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