BFH Kommentierung: "Richtige" Rechtsbehelfsbelehrung trotz fehlendem Hinweis auf elektronischen Rechtsverkehr
Eine Rechtsbehelfsbelehrung, die die Angaben des § 356 Abs. 1 AO enthält, ist nicht "unrichtig", wenn sie den Wortlaut des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO (Schriftform) wiedergibt und nicht zugleich auf § 87a AO hinweist.
Powered by Versicherungsvergleich
