BFH Kommentierung: Rückstellung wegen zukünftiger Betriebsprüfung bei Großbetrieben
Ein Großbetrieb i.S. der Betriebsprüfungsordnung kann für die Kosten einer künftigen Betriebsprüfung - unabhängig vom Ergehen einer Prüfungsanordnung - eine Rückstellung bilden.
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