BFH Kommentierung: Rückwirkende Verschmelzung auf den Alleingesellschafter
Die Rückwirkung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 UmwStG betrifft nur die Ermittlung des Einkommens der übertragenden Körperschaft und der Übernehmerin. Bei einem bereits verstorbenen Gesellschafter entsteht kein Übernahmegewinn.
Powered by Finanznachrichten