BFH Kommentierung: Schadensersatz wegen überhöhter ESt-Festsetzung kein Arbeitslohn
Die Erfüllung eines Schadensersatzanspruchs eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber, der auf einer überhöhten ESt-Festsetzung gegenüber dem Arbeitnehmer beruht, führt nicht zu einem Lohnzufluss, wenn dem Arbeitnehmer tatsächlich ein Schaden entstanden ist.
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