BFH Kommentierung: Schätzung der beruflich veranlassten Aufwendungen für einen sog. Herrenabend
Bestehen keine gewichtigen Zweifel daran, dass ein abgrenzbarer Teil von Aufwendungen beruflich veranlasst ist, bereitet seine Quantifizierung aber Schwierigkeiten, kann dieser Anteil geschätzt werden.
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