BFH Kommentierung: Selbständigkeit oder Arbeitnehmereigenschaft von Telefoninterviewern
Gegen die Arbeitnehmereigenschaft sprechende Indizien sind: Einkünftesteigerung durch Mehrarbeit, Risiko eines Honorarausfalls, keine Bezahlung im Krankheitsfall, geringer zeitlicher Umfang der Tätigkeit, Nichtgewährung von Sozialleistungen.
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