BFH Kommentierung: Spenden in das EU-/EWR-Ausland
Der Spendenabzug an eine ausländische Stiftung setzt Unterlagen voraus, die eine Überprüfung der tatsächlichen Geschäftsführung ermöglichen. Die Spendenbescheinigung muss den Erhalt, den gemeinnützigen Zweck und die satzungsgemäße Verwendung bestätigen.
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