BFH Kommentierung: Steuerbare Leistungen eines Sportvereins
Steuerbegünstigte Körperschaften dürfen ihre Leistungen im Bereich der sog. Vermögensverwaltung nicht dem ermäßigten Steuersatz unterwerfen. Im Streitfall hatte ein gemeinnütziger Radsportverein u. a. Sportanlagen entgeltlich an Vereinsmitglieder überlassen.
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