Die entgeltliche Überlassung von Zimmern in einem Eroscenter an Prostituierte unterliegt nicht dem ermäßigten Steuersatz für Beherbergungsbetriebe (sog. Hotelsteuer), sondern dem Regelsteuersatz.
Digitale oder elektronische Sprachwerke (E-Books) sind keine Bücher. Die Überlassung oder Vermietung unterliegt als elektronische Dienstleistung dem Regelsteuersatz.
Ein Mitgliedstaat, der auf der Grundlage von Art. 122 MwStSystRL einen ermäßigten Steuersatz für Lieferungen von Brennholz schafft, kann dessen Anwendungsbereich anhand der KN auf bestimmte…
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