BFH Kommentierung: Tarifbegünstigung bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils
Der Veräußerungsgewinn unterliegt nicht der Tarifbegünstigung, wenn zuvor ein Teil des ursprünglichen Mitunternehmeranteils aufgrund einheitlicher Planung ohne Aufdeckung der stillen Reserven übertragen wurde.
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