BFH Kommentierung: Über die private Vermögensverwaltung hinausgehende gewerbliche Tätigkeit
Eine Verklammerung von Ankauf, Vermietung und Verkauf zu einer die Vermögensverwaltung überschreitenden gewerblichen Tätigkeit kann auch vorliegen, wenn die (beweglichen oder unbeweglichen) Wirtschaftsgüter nach Ablauf der Spekulationsfrist veräußert werden.
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