BFH Kommentierung: Übernahme vermeintlicher mechanischer Fehler des Steuerpflichtigen
§ 129 AO ermöglicht nicht die Berichtigung von Fehlern, die auf unzutreffender Rechtsanwendung beruhen, auch wenn sie aus der Sicht der den Fehler übernehmenden Behörde als offenbare Unrichtigkeiten erscheinen mögen.
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