BFH Kommentierung: Umsatzschlüssel bei gemischt genutzten Gebäuden
Nur bei erheblichen Unterschieden der verschiedenen Zwecken dienenden Räume ist die Vorsteuer nach dem objektbezogenen Umsatzschlüssel aufzuteilen (Fortführung des BFH-Urteils v. 7.5.2014, V R 1/10).
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