BFH Kommentierung: Unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens
Beginnt das Gericht gut zwei Jahre nach Klageeingang mit Maßnahmen, die das Verfahren einer Entscheidung zuführen sollen, spricht eine Vermutung für eine angemessene Verfahrensdauer. Erst eine deutliche Überschreitung dieser Zeitgrenze führt zur Unangemessenheit.
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