BFH Kommentierung: Ungleichbehandlung zwischen Beamten und Rentenversicherungspflichtigen bei "Riester-Rente"
Es verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz, dass die Altersvorsorgezulage bei Beamten die Einwilligung in die Übermittlung der Besoldungsdaten voraussetzt.
Powered by Suchmaschinenoptimierung