BFH Kommentierung: Verhältnis von allgemeinem Besteuerungsverfahren und Vorsteuer-Vergütungsverfahren
Ein im Ausland ansässiger Unternehmer, der eine USt-Erklärung für das Kalenderjahr abzugeben hat, ist berechtigt und verpflichtet, alle in diesem Kalenderjahr abziehbaren Vorsteuerbeträge in dieser Steuererklärung geltend zu machen (entgegen Abschn. 18.15. Abs. 1 Satz 2 UStAE).
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