BFH Kommentierung: "Verkauf von Ackerstatusrechten" ist keine landwirtschaftliche Dienstleistung
Die Verpflichtung zur Anlage und zum Erhalt von Dauergrünland durch einen Landwirt zugunsten eines anderen Landwirts, um diesem eine Genehmigung zum Umbruch von Dauergrünland zu ermöglichen, unterfällt nicht der Pauschalbesteuerung.
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