BFH Kommentierung: Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding
Einer Führungsholding steht für Vorsteuerbeträge im Zusammenhang mit dem Erwerb von Beteiligungen an Tochtergesellschaften grundsätzlich der volle Vorsteuerabzug zu. Eine GmbH & Co. KG kann Organgesellschaft sein.
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