BFH Kommentierung: Vorsteueraufteilung bei erheblichen Unterschieden in der Ausstattung eines Gebäudes
Die Vorsteuer ist bei gemischt genutzten Gebäuden regelmäßig nach dem Flächenschlüssel und nur bei erheblichen Unterschieden in der Ausstattung der verschiedenen Zwecken dienenden Räume nach dem (objektbezogenen) Umsatzschlüssel aufzuteilen.
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