BFH Kommentierung: Werbungskosten bei KFZ-Unfall auf der Fahrt Wohnung/Arbeitsstätte
Wird das Fahrzeug nicht repariert, bemisst sich der Werbungskostenabzug nach der Differenz zwischen fiktivem Buchwert und Zeitwert nach dem Unfall (ggf. Schrottwert oder Veräußerungserlös), nicht nach dem Zeitwert vor und nach dem Unfall.
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