BFH Kommentierung: Zum Rechnungsmerkmal "vollständige Anschrift"
Für die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug ist eine Rechnung erforderlich, in der eine Anschrift des Leistenden genannt ist, unter der er im Zeitpunkt der Rechnungsausstellung postalisch erreichbar ist.
Powered by Versicherungsvergleich