BFH: Kostenentscheidung der Familienkasse nach Einspruch
Der III. Senat des BFH hat entschieden, dass ein Antragsteller in einer Kindergeldsache, der sich gegen eine mit der behördlichen Einspruchsentscheidung verbundene Kostenentscheidung (§ 77d EStG) zur Wehr setzen möchte, unmittelbar Klage beim Finanzgericht erheben muss.
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