BFH: Moderation von Werbesendungen
Der VIII. Senat des BFH hat entschieden, dass die selbständige Tätigkeit einer Moderatorin von Werbesendungen für einen Verkaufssender - im Streitfall Präsentation von Produkten aus den Bereichen Wellness, Kosmetik, Gesundheit sowie Reisen - nicht zu Einkünften aus selbstständiger Arbeit, sondern zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führt, die der Gewerbesteuer unterliegen.
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