BFH Pressemitteilung: Abgabe von Gratis-Handys durch einen Vermittler von Mobilfunkverträgen
Wenn ein Vermittler von Mobilfunkverträgen dem Kunden bei Abschluss eines Mobilfunkvertrags "kostenlos" ein Handy liefert und er hierfür vom Netzbetreiber einen Bonus erhält, muss er lt. BFH – neben der Vermittlungsprovision – (lediglich) diesen Bonus der Umsatzsteuer unterwerfen.
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