BFH Pressemitteilung: Abgeltungsteuer: Auch bei sog. Günstigerprüfung kein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten
Nach Auffassung des BFH findet § 20 Abs. 9 EStG auch bei der sog. "Günstigerprüfung" nach § 32d Abs. 6 Satz 1 EStG Anwendung; ein Abzug der tatsächlich entstandenen Werbungskosten kommt daher nicht in Betracht.
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