BFH Pressemitteilung: Abgeltungsteuersatz bei Darlehen zwischen Angehörigen
Der VIII. Senat BFH hat mit drei Urteilen entschieden, dass die Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 32d Abs. 1 des EStG in Höhe von 25 % nicht schon deshalb nach § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG ausgeschlossen ist, weil Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge Angehörige i.S. des § 15 AO sind.
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