BFH Pressemitteilung: Abzugsverbot für Schuldzinsen: Begrenzung auf Entnahmenüberschuss
Beim Abzugsverbot für betrieblich veranlasste Schuldzinsen ist die Bemessungsgrundlage auf den periodenübergreifenden Entnahmenüberschuss zu begrenzen. Das hat der BFH entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung zu § 4 Abs. 4a EStG entschieden.
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