BFH Pressemitteilung: Änderungsmöglichkeiten bei Übernahme unvollständiger Lohndaten
Gleicht das Finanzamt bei einer in Papierform abgegebenen Einkommensteuererklärung den vom Arbeitgeber elektronisch übermittelten Arbeitslohn nicht mit den Angaben des Steuerpflichtigen zu seinem Arbeitslohn in der Erklärung ab und werden die Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit im Einkommensteuerbescheid infolgedessen zu niedrig erfasst, kann das Amt den Fehler nicht im Nachhinein berichtigen.
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