BFH Pressemitteilung: Anrechnung der polnischen Familienleistung "500+" auf das deutsche Kindergeld
Familienleistungen nach dem polnischen Gesetz über staatliche Beihilfen zur Kindererziehung vom 17.2.2016 sind auf das in Deutschland gezahlte Kindergeld anzurechnen. So hat der BFH eine für das Kindergeldrecht bedeutsame Grundsatzfrage zu Lasten polnischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz im Inland entschieden.
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