BFH Pressemitteilung: Anschaffungskosten für ein Grundstück sind keine außergewöhnlichen Belastungen
Der BFH hat entschieden, dass Mehrkosten für die Anschaffung eines größeren Grundstücks zum Bau eines behindertengerechten Bungalows nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind.
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