BFH Pressemitteilung: Arzneimittel bei Diätverpflegung als außergewöhnliche Belastung
Der VI. Senat des BFH hat entschieden, dass Aufwendungen für ärztlich verordnete Arzneimittel i. S. v. § 2 des Arzneimittelgesetzes (AMG) nicht dem Abzugsverbot für Diätverpflegung nach § 33 Abs. 2 Satz 3 dEStG unterfallen.
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