BFH Pressemitteilung: Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs hinsichtlich bilanzieller Rechtsfragen
Der BFH entscheidet, dass Finanzverwaltung und Gerichte dazu verpflichtet sind, ihrer Entscheidung über bilanzielle Rechtsfragen die objektiv richtige Rechtslage zugrunde zu legen.
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