BFH Pressemitteilung: Aufteilbarkeit der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer?
Können Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur steuerlich geltend gemacht werden, wenn der jeweilige Raum (nahezu) ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird und können diese Aufwendungen entsprechend der jeweiligen Nutzung aufgeteilt werden? Der IX. Senat des BFH hat diese Rechtsfragen dem Großen Senat des BFH zur Entscheidung vorgelegt.
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