BFH Pressemitteilung: Ausgleichs- und Abzugsbeschränkung für Verluste aus Termingeschäften
Verluste aus betrieblichen Termingeschäften unterliegen auch dann der Ausgleichs- und Abzugsbeschränkung nach § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG, wenn ein Angestellter die Termingeschäfte unter Verstoß gegen Konzernrichtlinien und ohne Kenntnis der Unternehmensleitung veranlasst.
Powered by Suchmaschinenoptimierung
