BFH Pressemitteilung: Ausschluss des Abgeltungsteuersatzes bei Darlehen zwischen Ehegatten
Der BFH hat erstmals entschieden, dass die Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 25 % (sog. Abgeltungsteuersatz) bei der Gewährung von Darlehen zwischen Ehegatten aufgrund eines finanziellen Abhängigkeitsverhältnisses ausgeschlossen ist.
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