BFH Pressemitteilung: Ausschlussfrist für die rückwirkende Gewährung von Kindergeld
Die durch das StUmgBG vom 23.6.2017 (BGBl I 2017, 1682) eingeführte und für nach dem 31.12.2017 und vor dem 18.7.2019 eingegangene Kindergeldanträge geltende Ausschlussfrist ist dem Festsetzungsverfahren und nicht dem Erhebungsverfahren zuzuordnen.
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