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BFH Pressemitteilung: Berichtigung zu hoch vorgenommener AfA bei Gebäuden

Der IX. Senat des BFH hat darüber entschieden, auf welche Weise eine zu hohe AfA bei Gebäuden im Privatvermögen berichtigt werden kann, wenn die entsprechenden Steuerbescheide verfahrensrechtlich nicht mehr geändert werden können.













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