BFH Pressemitteilung: Beteiligungsgrenze von 1 % i.S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG a.F. verfassungsgemäß
Die Beteiligungsgrenze von 1 % gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG a.F. ist verfassungsgemäß. Danach sind private Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen an KapG steuerpflichtig, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft zu mindestens 1 % beteiligt war.
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