BFH Pressemitteilung: Betriebsausgabenabzug von Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps
Der BFH hat entschieden, dass Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps als Betriebsausgaben abzugsfähig sein können, soweit mit diesem ein betriebliches Zinsänderungsrisiko abgesichert werden soll.
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