BFH Pressemitteilung: BFH zur Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags
Der Bezug eines Nutzungsersatzes im Rahmen der reinen Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags nach Widerruf löst keine Einkommensteuer aus. Dies hat aktuell der BFH klargestellt.
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