BFH Pressemitteilung: Ein Pferd, die Umsatzsteuer und das Unionsrecht
Der BFH hat einem Unternehmer das Recht zugesprochen, sich im Rahmen des Vorsteuerabzugs auch dann auf das Unionsrecht zu berufen, wenn die für einen Umsatz geschuldete Steuer höher ist als nach nationalem Recht.
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