BFH Pressemitteilung: Einkommensteuerentrichtungspflicht bei Zwangsverwaltung
Der IX. Senat des BFH hat entschieden, dass neben dem Schuldner auch der Zwangsverwalter die aus der Zwangsverwaltung eines (vermieteten) Grundstücks resultierende Einkommensteuer an das Finanzamt entrichten muss.
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