BFH Pressemitteilung: Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Eintrittsgelder für ein Dorffest
Der XI. Senat des BFH hat entschieden, dass Eintrittsgelder, die eine Gemeinde von Besuchern eines von ihr veranstalteten Dorffests mit u. a. Musikdarbietungen und Unterhaltungsprogramm verlangt, dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen.
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