BFH Pressemitteilung: Fahrschulunterricht ist nicht umsatzsteuerfrei
Der Fahrunterricht in einer Fahrschule zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B und C1 (Kraftfahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg) ist nicht umsatzsteuerfrei.
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