BFH Pressemitteilung: Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnden Betriebsstätten bei Selbstständigen
Der III. Senat des BFH hat entschieden, dass Fahrtkosten eines Selbstständigen zu ständig wechselnden Betriebsstätten, denen keine besondere zentrale Bedeutung zukommt, mit den tatsächlichen Kosten und nicht nur mit der Entfernungspauschale abzugsfähig sind.
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