BFH Pressemitteilung: Festsetzung eines Verzögerungsgelds wegen unzureichender Mitwirkung bei einer Außenprüfung
Der BFH hat entschieden, dass das Finanzamt auch in Fällen, in denen der Steuerpflichtige seiner Mitwirkungspflicht bei einer Außenprüfung schuldhaft nicht nachgekommen ist, ein Verzögerungsgeld nicht ohne nähere Begründung festsetzen darf.
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