BFH Pressemitteilung: Grenzen der Speicherung digitalisierter Steuerdaten aufgrund einer Außenprüfung
Der BFH hat entschieden, dass § 147 Abs. 6 Satz 2 AO der Finanzverwaltung nicht das Recht gibt, die ihr im Rahmen einer Außenprüfung in digitaler Form überlassenen Daten über den Zeitraum der Prüfung hinaus auf Rechnern außerhalb der behördlichen Diensträume zu speichern.
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